Die hier vorliegenden Skizzen halten sich an den Wortlaut der Vorschrift von 1893.
[B93]
Sie wurden ergänzt um Angaben der Vorschrift von 1910.
[B10]
Alle Abbildungen beruhen nur auf diesen Vorschriften,
Angaben im Buch "Im Dienste Sachsens"
[IDS] und vielen Schwarzweißfotos.
Nachschneidern kann man die Uniformen danach nicht.
Die Uniformoberteile waren nach zeitgenössischen Aussagen, Vorschriften und Abbildungen grün.
Der Wollstoff der erhaltenen Oberteile zeigt aber durchgehend eine dunkelgraue Farbe.
Offenbar waren die Farbstoffe nicht haltbar und haben sich entfärbt.
Zu den heutigen Farben hätte die Magazinverwaltung keine verschiedenfarbigen Stoffe in mehrere Qualitätsstufen bevorraten brauchen.
Postkarte
Der Verband der sächsischen Eisenbahnassistenten gab 1908 eine farbige Postkarte heraus,
die eine Reihe Uniformen von 1848 bis 1908 zeigt. Laut Aufschrift
"Nach Uniform-Angaben S H E.Assistent E. Schurig gezeichnet von Carl Henckel, Kunstmaler Dresden V.1908."
wurde der geeignetste Kartenmaler für diese Aufgabe gewonnen.
Bekleidungsvorschriften vom 12. April 1893
Obwohl die Uniformierungsvorschrift von 1893 oft in der Sekundärliteratur
beschrieben
[Preuß S.41ff]
[Henneking S.36ff]
[SR2 S.70f] oder abgedruckt
[HennekingKoch S.177ff]
[B93]
wird, kann man sich das praktische Aussehen nur schwer vorstellen.
Die Uniformen wurden in 12 Bekleidungsklassen eingeteilt. Der Generaldirektor gehörte zur
ersten und die Bahnwärter zur zwölften Klasse. Eine detailierte Klassenzuordnung befindet sich
am Ende dieses Kapitels.
Grundbekleidung
Unter den in der Vorschrift beschriebenen Kleidungsstücken wurden anscheinend helle, vermutlich weiße, Hemden getragen.
[Berger S.100]
Hosen
Die Hosen waren aus schwarzgrauem Tuch.
Die Vorschrift sah für Galauniformen Goldtressenbesatz bis zur 5. Bekleidungsklasse vor.
[B93 S.20][B10 S.20]
1893 waren im Sommer auch weiße Hosen erlaubt, 1910 nur noch "leichtere Beinkleider aus schwarz-grauem Doppelkassinett".
[B93 S.20][B10 S.6]
Hut
Zur Galauniform der 1.-9.Kl. war eine Art Zweispitz vorgesehen.
Der Hut war von dreieckiger Form und verziert mit schwarzer Moireebandeinfassung, Landeskokarde, Agraffe von Gold aus 6 Reihen Bouillons bestehend und
Kordons von Gold mit grüner Füllung aus schwachen Bouillons.
[B93 S.21]
1893 war die Grundfarbe des Galahutes nicht angegeben, ich vermute aber
schwarz wie bei anderen sächsischen Hofuniformen.
[IDS S.65f, S.59 Abb.6][vgl. SR2 S.70]
Auch Portiers (11.Kl.) erhielten auf besondere Anordnung zur Galakleidung einen dreieckigen Tressenhut wie die 1.Klasse mit Agraffe von Bandtresse und
Landeskokarde ohne Kordons.
[B93 S.33]
1910 war dann explizit ein "schwarzer Hut von dreieckiger Form" vorgesehen. Dieser war mit goldener Spange über der Landeskokarde und mit goldenen Quasten in den Hutenden
ausgestattet.
[B10 S.21] Der Hut für Portiers wurde nicht mehr erwähnt.
Mit dem Hut war stets der Degen zu tragen.
[B93 S.7][B10 S.7]
Dienstmütze
Die Dienstmütze war 1893 mit breitem, runden Deckel von dunkelgrünem Tuch
und hohem Kopfbund von hellgrünem Samt (1.-9.Kl.) beziehungsweise Tuch (10.-12.Kl.) gestaltet.
[SA_VI S.55]
Deckel und Kopfbund waren mit Vorstößen aus hellgrünem Tuch versehen.
[B93 S.21]
Der Schirm war aus Leder.
[B93 S.21][B10 S.21]
[Berger S.102]
Vorn am Kopfbund waren die Landeskokarde (weiß, grün, weiß)
[Wikipedia: Kokarde (Abzeichen)]
und das Flügelrad mit Krone von Gold befestigt.
[B93 S.21]
Portiers trugen eine solche Mütze mit Kopfbund aus goldener Tresse und schwarzem Lederdeckel.
[B93 S.33][SR1 S.51 mit Brustschild][SR1 S.63]
Diese Portiersmütze war 1910 nicht mehr enthalten.
Eine Mütze mit rotem Tuchdeckel trugen 1893 Bahnhofsinspektoren
[SA_V S.44], Bahnverwalter und Aufseher nebst Stellvertretern im Personenzugdienst.
[B93 S.27, 29]
Auch 1910 war diese Regelung für (Ober-)Bahnhofsvorsteher, Bahnverwalter und Stationsverwalter sowie die jeweiligen Stellvertreter noch in Kraft.
Bestätigt wird diese Farbe aus unerwarteter Ecke: In einer Beschwerde des Landtagsabgeordneten Pflug über die Zustände der ZOJE von 1909.
".., hier muß selbst der Stationsvorstand mit roten Mütze einen Güterwagen rangieren mit helfen...".
[SchmOL S.27]
(Ober-)Bahnhofvorsteher und Bahnverwalter trugen 1910 im übrigen Dienst eine normale Dienstmütze mit goldener, gründurchzogener Schnur am
unteren Mützenrand.
[B10 S.31, 33]
Eine Folgenummer in arabischen Ziffern aus Metall trugen
Schaffner, Weichenwärter II. Klasse und Packer im Güter- und Gepäckdienst an ihrer Mütze.
[B93 S.33, S.35]
Ein Foto der Belegschaft der Haltestelle Oetzsch (heute Haltepunkt Markkleeberg) von 1900 zeigt die arabischen Folgenummern erkennbar zwischen Flügelrad
und Kokarde und ist Grundlage der obigen Zeichnung.
[Leipzig S.35]
Auch andere Fotos stützen diese Anordnung.
[LegendeIK S.114, S.65]
[SA_I S.113,S.136]
[SA_V S.54 oben, zweiter von links]
Gepäckträger der DB trugen später eine ähnliche
Folgenummer an der Mütze.
[Henneking Umschlag]
Die Metallfarbe war nicht angegeben, das Fehlen der Begriffe "gelb" oder "golden"
spricht aber möglicherweise für eine silberne Ausführung.
(Reserve-)Lokomotivführer trugen 1910 eine mit "dem Flügelrade verbundene" Lokomotive an der Mütze.
[B10 S.35, 37]
Leider liegt mir dazu kein eindeutiges Bild vor.
[SA_V S.88]
[SR3 S.69]
[Schnellzugloks1 S.202]
Nach Ende der Monarchie wurden die Kronen im Flügelrad entfernt.
[Preuß S.43]
Die DRG schrieb ab 1924 die Landeskokarde über der Reichskokarde vor.
[HennekingKoch S.195]
Diese Anordnung wurde sicherlich auch an weitergetragenen Länderbahnmützen angebracht.
Pelzmütze (Wintermütze)
Die Vorschrift von 1893 beschrieb ab der achten Bekleidungsklasse auch eine Pelzmütze
(Winterdienstmütze) in der selben Machart wie die Dienstmütze (aber mit Tuchrand und Tuchschirm).
Sie trug einen "schwarzen Pelzbesatz zum Umschlagen" aber weder Kokarde noch Flügelrad.
[B93 S.27]
[SA_V S.22 ?]
Die Vorschrift von 1910 präzisierte die Farbangaben als "von dunkelgrünem
Tuch mit hellgrünem Tuchrand nach Muster". Abweichend war nun die Verwendung dieser Mütze für alle Bekleidungsklassen.
[B10 S.43]
Stiefel
Die Vorschriften von 1893 sprachen nur von Filzstiefeln für Beamte der 8.-12.Kl., ohne eine Färbung
anzugeben.
[B93 S.26]
[SA_V S.149]
Ab 1910 gab es die Filzstiefel für alle Bekleidungsklassen
[B10 S.42] und es wurde folgendes klargestellt:
"zum Dienstanzug sind Stiefel oder Stiefeletten nur aus schwarzem Leder statthaft."
[B10 S.7][SR4 S.38]
Sommerblusen
Eine Reihe uniformpflichtiger Beamter durfte im Sommer graue Blusen (1910: anstelle Rock oder Kutte) tragen.
Es handelte sich um die Bahnwärter, Bodenmeister, Schirrmeister und die Weichenwärter.
Dazu kamen 1893 noch die Packer, 1910 die Rottenführer, Materialausgeber,
Stationsschaffner und (Ober-)wagenmeister.
[B93 S.17]
[B10 S.6]
Handschuhe
In der Vorschrift von 1893 waren Handschuhe nicht erwähnt.
1910 wurden "überhaupt im Dienst dunkelbraune Lederhandschuhe" und
im Winter auch weiße oder schwarze Woll- oder Baumwollhandschuhe erlaubt
sowie für 1.-5.Kl. bei besonderen Anlässen weiße Lederhandschuhe erwünscht.
[B10 S.6f]
Zur Galauniform oder zum Degen waren weiße Lederhandschuhe sogar erforderlich.
[B10 S.7]
Schulterstücke und Epauletten
Höhere Dienstränge der 1. bis 9. Klasse trugen Uniformen mit Schulterstücken oder in Gala auch Epauletten.
Allen Schulterstücken gemeinsam waren silberne Buchstaben S.S.E. und eine silberner Krone
sowie der golden aussehende Knopf am oberen Ende.
Im Detail waren folgende klassenspezifischen Angaben gegeben:
1.Kl. |
starkes goldenes, gründurchzogenes dreifaches Schnurgeflecht mit goldenem Knopf
[B93 S.21][B10 S.21]
|
2./3./4.Kl. |
wie 1 jedoch mit doppeltem schnurgeflecht mit goldenem Knopf |
5./6.Kl. |
mit schwächerem doppelten Schnurgeflecht mit goldenem Knopf |
7./8./9.Kl. |
goldene Tresse mit zwei gründurchzogenen Streifen mit vergoldetem Knopf
[B93 S.27][B10 S.31][SA_III S.43 9.Kl?]
|
Die Dienstauszeichnung für neun Jahre befriedigender Dienstleistung
für Beamte der 10. Klasse bestand 1910 aus Achselstücken von goldener Tresse mit einem durch die
Mitte gehenden Streifen von grüner Wolle, ferner mit versilberter Krone und vergoldetem Knopf.
Zugleich durfte der Samtkragen (ohne Sterne) an Dienstrock und -Kutte sowie der Samtrand an der Mütze getragen werden.
Die Schulterschleife für Oberschaffner entfiel dann.
[B10 S.37]
Zeichnungen der Schulterstücke finden sich im Buch "Im Dienste Sachsens".
[IDS S.135]
Zu den Epauletten der Galauniform 1.-5.Klasse wurde 1893 nur auf die Hofuniform verwiesen, 1910 waren sie dann beschrieben.
Allen gemeinsam war das grüne Samtfutter, die goldenen, gesponnenen Kränze
und der gewölbte, glatte und vergoldete Knopf. Im Detail waren folgende klassenspezifische Angaben gegeben:
[B10 S.21ff]
1. Kl. |
silbergestickte Felder; goldene, starke, unten zusammengehaltene Raupen auf steifer Unterlage |
2. Kl. |
goldene, gewebte Tressenfelder; goldene, schwache, bewegliche Fransen |
3.-5a. Kl. |
silberne, gewebte Tressenfelder; goldene, schwache, bewegliche Fransen |
5b. Kl. |
grüne Samtfelder, oberer Teil (Schieber) mit goldumstickten Rand; goldene, schwache, bewegliche Fransen |
Halsbinde
Die Vorschrift von 1910 erlaubte Halsbinden aus schwarzem Stoff zu. Stehkragen und
weiße Halsbinden zu Kutten mit Umlegekragen.
[B10 S.6]
Dienstrock
Das verbreitetste Kleidungsstück war der Dienstrock mit 2 Reihen á 6 Knöpfen.
Er reichte bis 10cm über die Knie.
[B93 S.20]
[B10 S.20]
1893 war der Dienstrock von dunkelgrünem Tuch, hatte Kragen von hellgrünem Samt,
mit hellgrünem Vorstoß oben, einem Revers von hellgrünem Tuch, 16cm umgeschlagenen Ärmeln
mit hellgrünem Vorstoß und Taschenleisten mit hellgrünem Vorstoß.
[B93 S.20]
Zur Kennzeichnung des Klassenrangs trug er am Kragen eine Anzahl goldener Sterne:
1./2./3.Kl. |
3/2/1 Sterne von Gold |
4./5./6.Kl. |
3/2/1 kleinere, goldene Sterne [vgl. B10 S.24 später]
|
7./8./9.Kl. |
3/2/1 geprägte, vergoldete Sterne |
10./11./12.Kl. |
3/2/1 geprägte, vergoldete Sterne; Kragen aus Tuch statt Samt |
Die Beamten der 12.Kl. durften den Dienstrock 1893 nur außer Dienst tragen.
[B93 S.35]
Ansonsten trugen sie Dienstkutten (siehe dort).
1910 unterschieden sich die Vorschriften davon nur wenig.
[B10 S.20]
Die Kragenvorstöße waren jetzt dunkelgrün, es kamen hellgrüne Brustklappen dazu und
einige Unklarheiten wurden präzisiert. Sterne waren jetzt vergoldet statt von Gold
und die Knöpfe von gelbem Metall statt golden.
Die Kragen der 10.-12.Kl. waren weiterhin von Tuch.
[B10 S.36]
Für die Beamten der 12. Kl. war der Dienstrock jetzt ein normaler Teil der Dienstkleidung.
[B10 S.40]
Fotos der Dienströcke aller Klassen sind weit verbreitet und finden sich in vielen Büchern.
[z.B. Preuß S. 42 falsch beschriftet]
[SA_V S.44,56]
Waffenrock
Teil der Galauniform der 1.-9.Klasse war ein aufwändig verzierter Waffenrock mit 8 Knöpfen in einer Reihe.
Die Vorschrift von 1893 beschrieben die Farben nur mit "sonst wie vorstehend" und bezogenen sich damit wohl auf den Dienstrock.
Genannt wurde eine Reihe von 8 Stück hohen (gewölbten) glatten Knöpfen,
schwedische Aufschläge von hellgrünem Samt, Stickerei in Gold an Kragen und Aufschlägen nach Zeichnung
und eine Anzahl (bei der 1.Kl. eingestickter) silberner Sterne.
[B93 S.20]
1910 wurde die unklare Beschreibung dann mit expliziten Angaben präzisiert.
Der Waffenrock war von dunkelgrünem Tuch, mit vergoldeten Knöpfen und mit Kragen von hellgrünem Samt.
Er hatte explizit 3 eingestickte silberne Sterne bei der 1.Klasse sowie an den Schößen Taschenleisten mit je 2 Knöpfen und hellgrünem Vorstoß.
Hinzugekommen waren 1910 in der 1.-5.Kl. noch Epaulettenhalter von 1,5 cm breiter Goldtresse und mit grüner Samtunterlage.
[B10 S.20]
Zur Kennzeichnung des Klassenrangs trug er am Kragen eine Anzahl silberner Sterne und an Kragen und Ärmeln eine goldene Stickerei nach Zeichnung I, II oder III:
1./2./3.Kl. |
3/2/1 eingestickte Sterne auf Stickerei nach I |
4./5./6.Kl. |
3/2/1 geprägte Sterne auf Stickerei nach II |
7./8./9.Kl. |
3/2/1 geprägte Sterne auf Stickerei nach III |
Für Details der Stickerei verweise ich auf die Zeichnungen der Vorschrift von 1893 in der Sekundärliteratur.
[B93][Henneking S.38f][SR2 S.70f][IDS S.137]
Mantel
Ein bildlich gelegentlich zu fassendes Kleidungsstück war der Mantel ( = Burnus) mit 2 Reihen á 5 Knöpfen.
Einige vorhandene Bilder sind aber aufschlussreich.
[SR3 S.12]
[Preuß S.211]
[SR3 S.23]
[Ansichtskarten1 S.179]
1893 war er "von schwarzgrauem Tuch, bis 10 cm unter die Knie reichend, mit 2 Reihen je 5 Stück hohen, glatten gelben Metallknöpfen,
3 dergleichen Knöpfe auf jeder hinteren Taschenpatte wovon die beiden oberen auf Höhe der Taille befindlichen Knöpfe
durch einen Riegel von Tuch verbunden sind.
überschlagkragen von der selben Farbe wie der Burnus, hellgrün gefüttert und ebenso vorgestoßen, inwendig mit
hellgrünem Knopfhalter und außen mit Knopfpatte von hellgrünem Tuche. Zu beiden Seiten der Schöße horizontal
eingeschnittene Taschen mit Patte."
[B93 S.20]
In der 10. und 11. Klasse entfielen die knopfbesetzten Taschenpatten und wurden durch 2 Knöpfe in Taillenhöhe für den Riegel ersetzt.
[B93 S.28]
In der 12. Klasse entfiel zusätzlich die farbige Fütterung mit Vorstoß, dagegen kam eine Tuchkapuze in Burnusfarbe hinzu.
[B93 S.34]
1910 waren der Mantel und die Vereinfachungen in höheren Kleidungsklassen im Grunde gleich. Die Länge war etwas
variabler "zwischen Kniekehle und Wadenmitte" formuliert und die Beschreibung des Rückens war etwas umformuliert.
[B10 S.20]
Die einzige Abweichung war der Mantel der 12. Klasse, welcher jetzt der 10. und 11. Klasse mit nur einem Stern entsprach. Die Kapuze entfiel also wieder.
[B10 S.40]
Umhang
Büro- und Kassendiener durften 1910 im Außendienst einen Umhang aus schwarzgrauem
Lodenstoff tragen.
[B10 S.39]
Pelz
Die Vorschrift von 1893 beschrieb für die 8. und 9. Kl. einen Pelz in Burnusform der bis unter die Waden reichte.
Der überzug war von schwarzgrauem Tuch mit gelben Metallknöpfen. Der Kragen war ohne farbige Fütterung und Knopfhalter.
[B93 S.26]
Beim Pelz der 10. bis 12. Kl. entfielen die Taschenpatten.
[B93 S.28]
1910 wurde der Pelz für sämtliche Beamte beschrieben. Er hatte jetzt zusätzlich ein schwarzes Pelzfutter aus Schaffell.
[B10 S.42]
Winterrock
Alternativ zum Pelz wurde 1910 auch ein Winterrock für sämtliche Beamte beschrieben:
Er bestand aus schwarzgrauen Loden mit schwarzem Flanellfutter und reichte mindestens bis an die Kniekehlen
und höchstens bis zur Mitte der Waden.
Desweiteren hatte er einen 10-15cm breitem überschlagkragen, auf der Brust 2 Reihen (je 5 Stück) schwarze Hornknöpfe und auf beiden
Seiten Knopflöcher, innen eine Brusttasche, außen zwei wagerecht eingeschnittene Seitentaschen , letztere aus schwarzem Flanell bestehend, mit
Taschenpatten, im Rücken mit 8-10cm breitem Riegel mit zwei nebeneinanderstehenden schwarzen Hornknöpfen sowie einen 40-50cm langem und durch
zwei kleine Hornknöpfe zu schließendem Schlitz.
[B10 S.42]
Dienstkutte
Die Dienstkutte ist auf Fotos recht oft zu sehen.
[SA_V S.51,56]
Sie durchlief einige Veränderungen:
- 1893 hatte sie noch eine Reihe aus 5 Knöpfen und Stehkragen
[SR1 S.52,63]
- 1900 dann eine Reihe aus 6 Knöpfen und Stehkragen
- 1910 schließlich eine Reihe aus 6 Knöpfen und Umlege- [SA_V S.40] oder
Stehkragen [SA_VI S.145 BV8.Kl?]
Beschrieben wurden sie zwar nur für niedere Bekleidungsklassen, aber entsprechende Passagen der Vorschriften
[B93 S.17][B10 S.5] belegen die Tragbarkeit mit Rangabzeichen für alle Klassen.
Allerdings war für besondere Dienstverpflichtungen unter Umständen der Dienstrock
vorgeschrieben.
[B93 S.17][B10 S.6]
Die Version von 1900 ist mit
[Ansichtskarten1 S.68, S.70] und ohne Schulterstücke
[SR1 S.65][LegendeIK S.110] belegt.
Auch die Variante von 1910 ist dementsprechend mit
[Ansichtskarten1 S.161][LegendeIK S.126] und ohne
Schulterstücke
[Ansichtskarten1 S.218][Ansichtskarten2 S.158] belegt.
1893 wurde sie beschrieben als von dunkelgrünem Tuch mit Kragen und Vorstoß von hellgrünem Tuch, einer Reihe aus 5 Stück gelben Metallknöpfen,
Aufschlägen von der Farbe der Kutte mit Vorstoß, zu beiden Seiten der Schöße Taschen mit vorgestoßener Patte und mit hinten in der
Taille aus zwei Teilen eingenähter Riegel mit Vorstoß, welcher
mit einem Knopf geschlossen wird. An beiden Seiten des Kragens hatte sie in der 12. Klasse je einen vergoldeten Stern von gelbem Metall.
[B93 S.34]
Im Jahre 1900 wurden Kutten mit 6 Knöpfen eingeführt.
[IDS S. 135ff]
1910 wurde auch die Ausführung mit Umlegekragen beschrieben:
Dienstkutte von dunkelgrünem Stoff mit Stehkragen von hellgrünem Samt 3-4cm hoch, oben mit Vorstoß von dunkelgrünem Stoff oder mit
Umlegekragen vom Stoff der Kutte, 7-8cm breit
mit Samtspiegel an beiden Seiten des Kragens; mit einer Reihe von 6 kleinen Metallknöpfen, zu beiden Seiten der Schöße Tasche mit Patte ohne
Vorstoß, im Rücken glatt. An beiden Seiten des Kragens (beim Umlegekragen auf den Spiegeln) je 3 vergoldete Sterne.
[B10 S.30][vgl. IDS S.135ff]
Die Kutte für den Winter war mit Flanell, die für den Sommer mit Wollatlas gefüttert.
[B10 S.30]
Als Rangabzeichen dienten 1910 die Stoffart der Kragen und die Anzahl der Sterne daran:
- 7./8./9.Kl. mit 3/2/1 Sternen
- 10./11./12.Kl. mit 3/2/1 Sternen sowie Tuchkragen und hellgrüne Tuchspiegel
Kalmuckröcke 1893
Für Wagenrevisoren war 1893 ein (dunkel-)brauner Kalmuckrock vorgesehen.
Er reichte etwa 10cm über das Knie, war mit Barchent gefüttert und
hatte einen Umschlagekragen. Vorn trug zwei Reihen von je 4 hohen gelben
Metallknöpfen.
[B93 S.10, 32] Ein einzelnes Foto scheint diesen Rock zu zeigen.
[SR3 S.33]
Desweiteren waren den Packern graue Kalmuckröcke erlaubt.
[B93 S.17]
Taschen, Pfeifen und Schnüre
Zum Dienstzubehör gehörten eine Reihe von Taschen und Pfeifen sowie deren Befestigungen.
Der folgende Abschnitt liefert dazu eine vollständige Auflistung:
Ledertasche (Jahr:Klasse Schulterseite wie angegeben, Farbe) wie angegeben
Bahnmeister |
- |
(1893:10 links, schwarz lackiert) [B93 S.29] |
Oberschaffner |
im Personenzugdienst |
(1893:10 links, rot lackiert) [B93 S.29][Preuß S.92,125] |
Zugführende Schaffner |
im Personenzugdienst |
(1893:11 links, rot lackiert) [B93 S.33] |
Schaffner |
im Personenzugdienst |
(1893:11 rechts, schwarz) [B93 S.33] [SA_V S.44] |
Schaffner |
im Personenzugdienst auf Linien ohne Bahnsteigsperre |
(1910:11 rechts, schwarz) [B10 S.39] |
Erkennungsband (Schärpe) aus rotlackiertem Leder:
- Oberschaffner im Personenzugdienste (1910:10 links) [B10 S.37]
- Zugschaffner als Zugführer im Personenzugsdienste (1910:11 links) [B10 S.39]
Signalpfeife an grünwollener, doppeltgeflochtener Schnur:
[Preuß S.43] [SR1 S.58] [SR4 S.11]
- Schirrmeister (1893:10 1910:10) [B93 S.29] [B10 S.37]
- Weichenwärter I, II (1893:11,12 1910:10,11) [B93 S.33, 35] [B10 S.37, 39]
- Schaffner (1893:11) [B93 S.33]
- Zugschaffner (1910:11) [B10 S.39]
Signalpfeife an grün und silbern doppelt geflochtener Schnur:
- Oberschaffner (1893:10) [B93 S.29]
Signalpfeife an doppelt geflochtener, aus Silbergespinst und grüner Seide bestehender Schnur
- Oberschaffner (1910:10) [B10 S.37]
Schleife von silberner, gründurchzogener Schnur mit kleinem Knopf:
[SR4 S.11]
- Bahnmeister (1893:10) links DR [B93 S.29]
- Oberschaffner im Personenzugdienst (1893:10) DR links [B93 S.29], (1910:10) DR oder Kutte links [B10 S.37]
Schleife grünwollen an Knopf:
[SA_V S.56?]
- Schaffner (1893:11) rechts DR [B93 S.33]
- Bahnsteig- und Zugschaffner 1910:11 DR oder Kutte rechts [B10 S.39]
Schleifen grünwollene mit Gold durchflochtene (rechts und links!) mit je einem vergoldeten Knopf:
- Dienstauszeichnung (9 Jahre) 11-12.Kl. auf Röcken und Kutten (1910) [B10 S.39][SA_V S.21] → Bahnsteig- und Zugschaffnerschleifen entfielen gegebenenfalls [B10 S.39]
Obwohl ein Zusammenhang zwischen Schulterschleifen und Pfeifen nicht aus der Vorschrift hervorgeht,
wurde die Pfeifenschnur oft an der Schleife befestigt.
[z.B. Preuß S.43]
[SA_V S.44]
Diese Trageart ist auch in den obigen Zeichnungen wiedergegeben.
Degen und Zubehör
Zur Uniform der 1. bis einschl. 9. Klasse war ein Degen erlaubt.
Zur Dienstkutte war das Tragen von Hut und Degen dagegen unzulässig.
[B10 S.7]
Die Vorschrift von 1893 enthielt eine detaillierte Beschreibung:
"Degen mit tombakenen, vergoldetem Beschläge (sic!), ciseliertem Bügel und Knopf mit Blättern,
weißem, mit Silberdraht umwundenem Griff, doppeltem, nach oben gebogenen, außen großem, innen kleinem glatten
Stichblatt, damaszierter Klinge und schwarzer Blanklederscheide"
[B93 S.21]
1910 wurde zum Degen nur vermerkt, dass er einen tombakenen goldenen Griff und eine damaszierte Klinge habe sowie eine schwarze
Lederscheide mit vergoldeten Beschlägen.
[B10 S.21]
Tombaken bedeutete dabei "aus Goldmessing".
[http://de.wikipedia.org/wiki/Messing#Messingsorten]
Zum Degengehenk ( = Kuppel = Koppel) war folgendes festgelegt:
"Kuppel zum Dienstrock von schwarzem Leder unter dem Rock zu tragen, wobei der Degen bis an das Gefäß (1910: Griff) durch
den Rockschoß zu stecken ist"
[B93 S.21]
[B10 S.21]
Zum großen Dienstanzug waren noch Schwungriemen vorgesehen:
1893 in goldener, gründurchzogener Ausführung und 1910 in einer grünledernen, außen mit Goldtressen besetzten Variante.
[B93 S.21]
[B10 S.21]
Der Faustriemen ( = Portepee = Portepée) war 1893 zum grossen Dienstanzug beschrieben:
Portepee in grün und Silber mit schwachen Bouillons
[B93 S.21]
1910 war das Portepee sowohl im normalen als auch im großen Dienst "von silber und grüner Seide".
[B10 S.21]
Ehemalige Soldaten höherer Laufbahnen mit Portepees durften diese stattdessen tragen.
[B10 S.7]
Metallschild
Portiers im Personenverkehrsdienst (11. Kl.) und
Packer im Kofferträgerdienst (12. Kl.) trugen ein metallenes Schild mit der Aufschrift
"Portier der K. Sächs. Staatseisenbahnen" auf der rechten Brustseite
[SR1 S.58]
[Ansichtskarten1 S.74 Kutte rechts (Portier)]
beziehungsweise
"Kofferträger der K. Sächs. Staatseisenbahnen" auf der linken Brust.
[Preuß S.114]
[Ansichtskarten2 S.156]
[Ansichtskarten1 S.180 ]
[B93 S.35]
[Ansichtskarten1 S.80]
Die Metallfarbe ist nicht angegeben, das Fehlen der Begriffe "gelb" oder "golden"
spricht aber möglicherweise für eine silberne Ausführung.
Einzelne Fotos könnten auch Portiers mit Tressenmütze und falscher Schildseite zu zeigen.
[Berger S.102]
Angestellte im Bahnbau 1893
Die im Betriebsdienst hellgrünen Kragen, Mützenränder und
Vorstöße waren für Beschäftigte im Bahnbau karmoisinrot auszuführen.
Galakleidung entsprach aber der Betriebsdienstausführung.
[B93 S.19]
Die obige Zeichnung der 11. Klasse zeigt ein Beispiel, die Regelung galt jedoch für alle Klassen.
Diese Unterscheidung war bereits 1855 eingeführt worden.
[IDS S.136]
In der Vorschrift von 1910 fehlte diese Unterscheidung allerdings.
Weitere Vorschriften
Diätarisch besoldete Mitarbeiter durften Dienstuniformen der 10. Klasse ohne Rangabzeichen tragen.
Ständige Arbeiter durften Dienstmützen tragen, für einige Aufgabenbereiche mit Außenwirkung war dies auch vorgeschrieben.
[B10 S.17]
Lokpersonal
Lokführer und Heizer trugen nur selten eine Uniform.
Sie waren nur zum Tragen der Dienstmütze verpflichtet. Das betraf auch Lokomotivführer-Anwärter und Hilfsfeuermänner (Heizer).
Bekleidungsgeld gab es nur für Dienstmützen und Winterkleidung.
[B10 S.5]
Bilder zeigen sie gewöhnlich in Anzug und Weste beziehungsweise mit einem Arbeitshemd.
[Ansichtskarten1 S.60]
Teure selbstgekaufte Uniformen wurden allenfalls bei offiziellen Anlässen ohne Verschmutzungsgefahr getragen.