Berlin-Dresdner Bahn
Aus der Eröffnungszeit der Berlin-Dresdner Bahn 1875 ist überliefert,
dass Personenwagen die neuerdings in Preußen vorgeschriebenen Farben (gelb/grün/braun/grau) trugen.
Die Personenwagen der neuen Berlin=Dresdner Bahn
werden sich durch eine practische Neuerung auszeichnen, indem jede
Classe durch einen bestimmten Anstrich erkennbar gemacht ist. Uebrigens
ist die Gesellschaft auch im Besitze des bekannten Salonwagens, welchen
der Dr. Strousberg von seinen Beamten zur silbernen Hochzeit geschenkt erhielt
und jetzt an die Dresdner Bahn verkauft hat.[Dresdner Nachrichten 153 vom 2.Juni 1875]
Zur Eröffnung der directen Bahn Berlin=Dresden
(...)
[?]n den Wagen fallen schon von außen die gleichmäßig in grün und weiß gehaltenen Schilder
in die Augen, die sächsischen Landesfarben blicken denn auch
überall durch, sowohl an den silbernen Schnüren und Kokarden
des Zugpersonals, wo das Grün und Weiß mit dem preußischen
Schwarz verwebt ist, als in den Waggons selbst. Letztere nach
den neuesten Konstructionen angefertigt, tragen äußerlich die
neuerdings vorgeschriebenen Farbenabwechslungen zur Unterscheidung der verschiedenen
Klassen. Die Waggons I.Klasse sind von höchster Eleganz.
(...)[Dresdner Nachrichten 173 vom 22.Juni 1875]
50 Jahre später wurde wurde der Eröffnungszug in "50 Jahre Berlin Elsterwerda Dresden" mit Details beschrieben, die offenbar aus einem alten Artikel stammten:
"(...) Die grün-weisse Farbe herrschte somit beim Anstrich der Personenwagen, wie in der Grundfärbung der Uniformen des Personals vor, (...)"[Dres Nachr 17 Juni 1925]
Die Farbe der Güterwagen ist in den 1880 herausgegebenen "Nachweisungen der Eigenthumsmerkmale" beschrieben:
[Eigenthum1880 S.12]
1 | Laufende No. | 37c |
2 | Name der Eisenbahn. | Berlin-Dresdener |
3 | Eigenthums-Merkmale der Wagen an den Seitenwänden. | Berlin-Dresden |
4 | Eigenthums-Merkmale der Wagen an den Langträgern. | Berlin-Dresden |
5 | Farbe des Wagens. | Dunkelgrün später rothbraun |
6 | Farbe der Anschriften. | Hellgrün später gelb, schwarz schattirt. |
7 | Monats-Rapporte über Wagenmiethe sind zu senden an: | do. |
8 | Meldungen über Wagen- Beschädigunge[n] (§. 21 d. Wag.-Re[gl.)] sind zu sende[n] an: | do. |